NÖ Hundepass und Erweiterte Sachkunde NÖ

Erweiterte Sachkunde ( vorm. NÖ Sachkundenachweis)

 

Seit 22. Juni 2010 gilt die neue Verordnung der NÖ Landesregierung zum Hundehalte-Gesetz. Diese Verordnung regelt den Nachweis der erforderlichen Sachkunde (genannt Sachkundenachweis) für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden. Es handelt sich um eine schriftliche Bestätigung, die der Hundehalter bei einer zertifizierten Ausbildungsstätte der ÖHU (wie z.B. der HSV-Wachau) erlangen kann.

 

Wer braucht ihn?

Jeder Hundehalter, dessen Hund auffällig geworden ist oder auffällige Verhaltensweisen aufweist. Jeder Hundehalter, der einen Hund folgender Rassen besitzt:

Bullterrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Pit Bull - Bandog - Rottweiler - Tosa Inu ACHTUNG: Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen, also auch wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde (z.B. Schäfer-Rottweilermischling)

 

Wie kann ich ihn erlangen?

Der einfachste Weg zum Sachkundenachweis ist die Teilnahme an unserem Kursprogramm (Theorie und Praxis). Jeder Hundehalter, der regelmäßig zu unseren Kurstagen trainiert, kann beim Verein um einen Sachkundenachweis ansuchen.

In besonderen Fällen kann aber auch ein extra Training absolviert werden. Es umfasst einen allgemeinen theoretischen Teil über das Wesen und Verhalten des Hundes (4 Stunden) und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen (mindestens 6 Stunden). Eine Prüfung ist nicht erforderlich, allerdings die vollständige Teilnahme an beiden Kursteilen. Die Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn der Hundehalter die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und die Beherrschung der Inhalte (Theorie und Praxis) durch Vorlage einer Ausbildungsbestätigung dokumentiert.

 

Wo kann ich ihn erlangen?

Beim Hundesportverein Wachau.

Bei jeder Gemeinde können die Kontaktdaten der regionalen berechtigten Vereine zur Ausstellung des Sachkundenachweises angefragt werden.

 

Was kostet er?

Der Kurs mit 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis kostet EUR 85,00 (inkl. Ausstellung des Nachweises)

 

Der neue Hundepass NÖ ( gültig ab Juni 2023)

 

Durch die Erneuerung des NÖ Hundehaltegesetzes ist es per 1.6.2023 verpflichtend einen mindestens dreistündigen Theorievortrag bei Neuanschaffung eines Hundes zu absolvieren.

Der NÖ Hundepass bestätigt einen ca. 1-stündigen Tierarztvortrag und einer 2-stündigen Präsentation durch eine fachkundige Person. 

Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetzes:

"Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Anmeldung zu erbringen.

Der erworbene Nachweis der allgemeinen Sachkunde ist Personenbezogen und gilt auch als Nachweis für alle weiteren Hundehaltungen. Die allgemeine Sachkunde ist vom Hundeführer somit nur einmal im Leben zu absolvieren".

 

Eine absolvierte Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest ( BH-V Prüfung) ersetzt den NÖ Hundepass und ist für jede Gemeinde in NÖ gültig. 

 

Infos dazu gerne telefonisch unter: 0664/ 73583452 oder per Mail an: wau@hsvwachau.at

Termine für den Theorievortrag findet man unter "NEWS".

 

 

Kontakt:

Hundesportverein Wachau

Am Hundesportplatz 1

3512 Mautern

 

 

 

Adolf Tastel
Tel:
+43 (0) 664/73583452

Sandra Meier

Tel: +43 (0) 677/ 647 686 18

Mail: wau@hsvwachau.at