Seit 22. Juni 2010 gilt die neue Verordnung der NÖ Landesregierung zum Hundehalte-Gesetz. Diese Verordnung regelt den Nachweis der erforderlichen Sachkunde (genannt Sachkundenachweis) für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden. Es handelt sich um eine schriftliche Bestätigung, die der Hundehalter bei einer zertifizierten Ausbildungsstätte der ÖHU (wie z.B. der HSV-Wachau) erlangen kann.
Wer braucht ihn?
Jeder Hundehalter, dessen Hund auffällig geworden ist oder auffällige Verhaltensweisen aufweist. Jeder Hundehalter, der einen Hund
folgender Rassen besitzt:
Bullterrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Pit Bull - Bandog - Rottweiler - Tosa Inu
ACHTUNG: Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen, also auch wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde (z.B.
Schäfer-Rottweilermischling)
Wie kann ich ihn erlangen?
Der einfachste Weg zum Sachkundenachweis ist die Teilnahme an unserem
Kursprogramm (Theorie und Praxis). Jeder Hundehalter, der regelmäßig zu unseren Kurstagen trainiert, kann beim Verein um einen Sachkundenachweis ansuchen.
In besonderen Fällen kann aber auch ein extra Training absolviert werden.
Es umfasst einen allgemeinen theoretischen Teil über das Wesen und Verhalten des Hundes (4 Stunden) und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen (mindestens 6 Stunden).
Eine Prüfung ist nicht erforderlich, allerdings die vollständige Teilnahme an beiden Kursteilen. Die Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn der Hundehalter die erfolgreiche Absolvierung der
Ausbildung und die Beherrschung der Inhalte (Theorie und Praxis) durch Vorlage einer Ausbildungsbestätigung dokumentiert.
Wo kann ich ihn
erlangen?
Beim
Hundesportverein Wachau.
Bei jeder
Gemeinde können die Kontaktdaten der regionalen berechtigten Vereine zur Ausstellung des Sachkundenachweises angefragt werden.
Was kostet er?
Der Kurs mit 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis kostet EUR 50,00 (inkl. Ausstellung des
Nachweises)
Der neue Hundepass NÖ ( gültig ab Juni 2023)
Leider haben wir bislang noch keine detaillierten Infos zum neuen Hundegesetz für NÖ!
Sobald wir euch Fakten geben können findet ihr alle Infos rund um das neue Gesetzt HIER auf unserer Homepage.
Kontakt:
Hundesportverein Wachau
Am Hundesportplatz 1
3512 Mautern